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   VG Stuttgart, 21.06.2011 - A 6 K 749/11   

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https://dejure.org/2011,13707
VG Stuttgart, 21.06.2011 - A 6 K 749/11 (https://dejure.org/2011,13707)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 21.06.2011 - A 6 K 749/11 (https://dejure.org/2011,13707)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Juni 2011 - A 6 K 749/11 (https://dejure.org/2011,13707)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuerkennen der Flüchlingseigenschaft für einen aus einem Ausbildungscamp der Taliban geflohenen afganischen Staatsangehörigen

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1, RL 2004/83/EG Art. 4 Abs. 4, AufenthG § 60 Abs. 1 S. 5
    Flüchtlingsanerkennung, Afghanistan, Taliban, nichtstaatliche Verfolgung, politische Verfolgung, Anhörung, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Dolmetscher, Dialekt, Paktia

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Telepolis (Pressebericht, 16.07.2011)

    Haben Terroristen ein Menschenrecht auf Asyl? // Taliban erhält politisches Asyl

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Ein afghanischer Staatsangehöriger, der aus einem Ausbildungscamp der Taliban für Selbstmordattentäter geflohen ist, ist als Flüchtling anzuerkennen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Taliban: Flüchtlingseigenschaft zugebilligt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Aus Ausbildungscamp der Taliban für Selbstmordattentäter geflohener afghanischer Staatsangehöriger ist als Flüchtling anzuerkennen - Leben wegen seiner politischen Überzeugung bedroht

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.06.2011 - A 6 K 749/11
    Die Vermutung muss durch stichhaltige Gründe widerlegt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.2010 -10 C 5/09-, BVerwGE 136, 377 und juris).
  • BVerwG, 14.02.1997 - 9 B 660.96

    Gefahr einer menschenrechtswidrigen Behandlung durch die türkische Polizei wegen

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.06.2011 - A 6 K 749/11
    Unerheblich ist, dass er tatsächlich wohl nicht auf der Seite der afghanischen Regierung war, sondern sich vor allem um sein eigenes Überleben kümmerte, denn es reicht für den politischen Charakter einer Verfolgung aus, wenn sie der von dem Verfolger vermuteten politischen Überzeugung des Opfers gilt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.02.1997- 9 B 660.96-, juris sowie GK- AufenthG, § 60 Rdnr. 159).
  • VG Gelsenkirchen, 21.02.2013 - 5a K 3753/11

    Afghanistan; Nangarhar; Kabul; Asyl; Flüchtlingsschutz; Selbsteintritt;

    vgl. aus der Rspr. - jeweils zu § 60 Abs. 1 AufenthG - etwa VG Göttingen, Urteil vom 4. Dezember 2012 - 4 A 125/10 -, VG Sigmaringen, Urteile vom 29. Oktober 2012 - A 2 K 4407/11 - und vom 25. Mai 2012 - A 2 K 624/09 - VG Stuttgart, Urteil vom 21. Juni 2011 - A 6 K 749/11 -.
  • VG München, 06.12.2011 - M 23 K 11.30101

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Verfolgung durch Taliban

    Anhaltspunkte hierfür sind nicht ersichtlich, insbesondere richtete sich der Angriff gleichermaßen gegen alle anwesenden Familienmitglieder (vgl. zur Verfolgung tatsächlicher oder vermeintlicher Unterstützer der Regierung und der internationalen Gemeinschaft auch UNHCR a.a.O., S. 3, sowie VG Augsburg vom 7.4.2011 Az.: Au 6 K 10.30336 - juris; VG Stuttgart vom 21.6.2011 Az.: A 6 K 749/11 - juris).
  • VG Göttingen, 04.12.2012 - 4 A 125/10

    Afghanistan, unmittelbar drohende Verfolgung, nichtstaatliche Verfolgung,

    Wegen dieser Überzeugung wurde nicht nur der Vater an einem Freitagmorgen auf dem Weg zur Moschee enthauptet, sondern es drohte auch dem Kläger während des am Montagmorgen danach verübten Überfalls der Taliban auf das Haus der Familie unmittelbar, im Wege einer "sippenhaftähnlichen" Zuschreibung wegen der ihm (unterstellten) gleichen politischen Überzeugung getötet zu werden (vgl. zur Anknüpfung einer Verfolgung wegen verweigerter Zwangsrekrutierung an die Merkmale des § 60 Abs. 1 AufenthG VG Stuttgart, Urteil vom 21. Juni 2011 - A 6 K 749/11 -, juris Rn. 30).
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